
I. d. R. ist eine Garantie befristet. Jedoch sind in einigen Ländern befristete Garantie n unüblich, sodass Banken teilw. auch unbefristete Garantie n stellen. Zu unterscheiden sind direkte und indirekte Garantie n. Eine direkte liegt vor, wenn die Bank des Exporteurs unmittelbar gegenüber dem Begünstigten eine Verpflichtung übernimmt. Bei de....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/garantieformen-im-aussenhandel/gar
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